Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Erster Gute-KiTa-Bericht 2020

Fortschritte in der Kindertagesbetreuung

Das BMFSFJ hat den Gute-KiTa-Bericht 2020 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um den ersten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt. Welche Maßnahmen mit den zusätzlichen Mitteln umgesetzt werden, hat jedes Bundesland anhand des Bedarfs selbst entschieden und einen entsprechenden Vertrag mit dem Bund abgeschlossen.

 

Ausgangslage und Fortschritte

Der erste Gute-KiTa-Bericht 2020 beschreibt nun die Ausgangslage im Jahr 2019 sowie die Fortschritte, die seither erzielt wurden. Der Bericht liefert damit wichtiges Steuerungswissen, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln.

Der Gute-KiTa-Bericht 2020 zeigt, dass die Situation 2019 in einigen Bereichen bundesweit bereits vergleichbar ist. So lag die Betreuungsquote für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt im Jahr 2019 bundesweit auf einem hohen Niveau. In anderen Bereichen bestanden 2019 dagegen noch größere Unterschiede. So beispielsweise bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel, der Qualifikation von Fachkräften in Einrichtungen sowie der Kindertagespflege oder den Elternbeiträgen. Der Gute-KiTa-Bericht zeigt nun, dass viele Maßnahmen der Länder bereits erfolgreich umgesetzt wurden.

Der Bericht ist hier abrufbar.

 

Quelle: Meldung des BMFSFJ v. 18.12.2020

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