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Entwicklungslinien im Sorge- und Umgangsrecht bei Getrenntleben der Eltern

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Stephan Hammer in Heft 12

In FamRZ 2021, Heft 12, erscheint der Beitrag "Entwicklungslinien im Sorge- und Umgangsrecht bei Getrenntleben der Eltern" von Richter am KG Dr. Stephan Hammer. Als Abonnent der FamRZ können Sie den Artikel bereits jetzt online abrufen:

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Entwicklungen seit den Reform 1979 und 1997

Das Familienrecht gilt gemeinhin als ein Rechtsgebiet, das besonders dynamisch ist und dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Innerhalb des Familienrechts gilt dies in besonderem Maß für das Kindschaftsrecht und dort insbesondere für die Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts getrenntlebender Eltern. Gleichwohl waren größere Reformen gerade in diesem Bereich immer hoch umstritten. Seit der letzten großen Reform des Kindschaftsrechts von 1997 sind über 20 Jahre vergangen und eine erneute umfassendere Reform wird wegen der zwischenzeitlichen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung in Literatur, Praxis und Politik weithin für erforderlich gehalten.

Gleichwohl ist zu prognostizieren, dass es erneut erhebliche Diskussionen geben wird. Das macht es umso wichtiger, sich der grundlegenden Strukturen zu vergewissern. Dies wird im Artikel unternommen, indem die wesentlichen Entwicklungslinien seit den letzten beiden großen Reformen des Sorgerechts 1979 und 1997 nachgezeichnet sowie aktuelle Entwicklungen und mögliche Weiterentwicklungsansätze für die Zukunft aufgezeigt werden. Dabei konzentriert sich die Untersuchung

  • auf die Inhaberschaft der Sorgeverantwortung,
  • die gesetzliche und gerichtliche Lösung elterlicher Konflikte,
  • die Möglichkeiten elternautonomer Gestaltung.

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