Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Entsprechung von Vornamen und Geschlechtseintrag als Voraussetzung der Namenswahl im Selbstbestimmungsgesetz

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Anja Amend-Traut und Johannes Romanski in Heft 24

In Heft 24 der FamRZ wird der Beitrag „Entsprechung von Vornamen und Geschlechtseintrag als Voraussetzung der Namenswahl im Selbstbestimmungsgesetz. Begründung für ein konsensfähiges Ergebnis“ von  Prof. Dr. Anja Amend-Traut und Johannes Romanski veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:

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Geschlechtskonforme Vornamen nach § 2 Abs. 3 SBGG auf dem Prüfstand

Nach § 2 Abs. 3 S. 1 SBGG sind mit der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags „die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen“. Dieses Erfordernis der „Entsprechung“ wird überwiegend als Pflicht zu geschlechtskonnotativer Kongruenz verstanden, also dazu, dass der Geschlechtseintrag am Vornamen erkennbar sein muss. Darin wird allgemein ein Rückschritt hinter das frühere TSG gesehen: Dessen sog. „kleine“ Lösung ermöglichte eine Vornamensänderung ohne Änderung des Geschlechtseintrags – und damit gerade ein Auseinanderfallen von Geschlechtskonnotation des Vornamens und Geschlechtseintrag.

Neben rechtspolitischer Kritik bestehen daher auch rechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 3 S. 1 SBGG, insbesondere im Hinblick auf seine praktische Handhabbarkeit und seine Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt des Beitrags in der FamRZ steht deshalb eine Analyse des Inhalts von § 2 Abs. 3 S. 1 SBGG.

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