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England und Wales: Scharia-Ehe aufhebbar statt unwirksam

High Court of Justice, Beschluss v. 31.7.2018, Akhter v Khan (Rev 3) [2018] EWFC 54

Der englische High Court of Justice hat am 31.7.2018 eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe nicht als unwirksam, sondern lediglich als aufhebbar eingestuft. Das Gericht hat der scheidungswilligen Gattin damit das Recht zugesprochen, Anspruch auf einen Teil des Vermögens ihres Mannes zu erheben. Bisher wurden die sogenannten "Nikah"-Ehen im Vereinigten Königreich - wie auch in Deutschland - als rechtlich nicht existent, als „non-marriage“ angesehen. Dadurch hatten die Ehepartner im Falle einer Scheidung keine Möglichkeit, einen nachehelichen Vermögensausgleich zu erhalten.

 

Keine „non-marriage“ nach englischem Recht

Die Ehefrau stellte am 4.11.2016 einen Antrag auf Scheidung von ihrem Ehemann. Dieser hielt dem Scheidungsbegehren seiner Ehefrau entgegen, dass sie nach englischem Recht keine gültige Ehe geschlossen hätten. Die Ehefrau war allerdings der Auffassung, dass die Ehe gemäß Abs. 11(a)(iii) des Matrimonial Causes Act 1973 eine aufhebbare Ehe sei. Der High Court of Justice stimmte ihr zu. In der Begründung der Entscheidung, deren Volltext auf der Website des British and Irish Legal Information Institute abrufbar ist, heißt es:

[…] the parties lived as a married couple for all purposes […] the couple were treated as validly married in the UAE. On the basis of my slightly more flexible interpretation of section 11 of the Matrimonial Causes Act 1973 […] I therefore conclude that this marriage falls within the scope of section 11 and was a marriage entered into in disregard of certain requirements as to the formation of marriage. It is therefore a void marriage and the wife is entitled to a decree of nullity.

Laut eines Artikels des Guardians ist der vorliegende Fall keine Ausnahme: Fast zwei Drittel aller muslimischen, verheirateten Frauen in Großbritannien haben ihre Ehe nur nach Maßgabe der Scharia geschlossen. Die Entscheidung des High Court of Justice könnte somit weitreichende Folgen für die Zukunft islamischer Ehen im Vereinigten Königreich haben.

 

Zum Weiterlesen:

Anerkennung einer syrischen Privatscheidung in Deutschland - EuGH-Generalanwalt sieht keine Anwendbarkeit der Rom III-Verordnung
Anwendung von Scharia-Scheidungsrecht in Deutschland - OLG München, Beschluss v. 29.06.2016 – 34 Wx 146/14

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