Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Einwilligung in Corona-Test im Wege der Notkompetenz

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

DIJuF-Rechtsgutachten

Aufgrund der aktuellen Lage kommt es vor, dass Inobhutnahme-Einrichtungen bei der Neuaufnahme von jungen Menschen auf das Vorliegen eines negativen Corona-Tests bestehen. Doch das Abwarten des Testergebnisses ist mit der Inobhutnahme als Eilmaßnahme nicht kompatibel. Außerdem gilt es zu klären, wessen Einwilligung für die Durchführung des Tests einzuholen ist. Sind Fachkräfte befugt, ohne Wissen und Zustimmung der Eltern einen Corona-Test machen zu lassen?

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat sich mit der Problematik der Unterbringung im Rahmen von Inobhutnahmen angesichts der Corona-Pandemie befasst.  Nun hat das DIJuF ein Rechtsgutachten zur Einwilligung in einen Corona-Test im Wege der Notkompetenz aus § 42 II S. 4 SGBVIII erstellt. Dieses ist hier einsehbar.

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