Beitrag von Petra Volke in Heft 22
In Heft 22 der FamRZ wird der Beitrag „Ein Überblick über das neue Gewalthilfegesetz aus Sicht des Familienrechts“ von Richterin am OLG Dr. Petra Volke veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Umsetzung der Istanbul-Konvention
Zum 27.2.2025 ist das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verkündet worden. Das Gesetz dient der Umsetzung der am 1.2.2018 für Deutschland in Kraft getretenen Istanbul-Konvention und verfolgt u. a. das Ziel, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bundesweit zur Verfügung zu stellen. Frauen und Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, sollen so Hilfe erhalten – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen (BT-Drucks. 589/24, S. 2). Da häusliche Gewalt zum täglichen Brot eines im Familienrecht tätigen Juristen gehört, soll der Beitrag von Petra Volke einen ersten Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen verschaffen, soweit sie für den Familienrechtler relevant sind.