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Ehe für alle: Bayern will nun doch nicht klagen

Rechtsgutachten sehen „Erfolgsaussichten als gering“

Dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 6.3.2018 zufolge möchte Bayern nun doch von einer Klage gegen die "Ehe für alle" absehen. Grund für den Kurswechsel sind die Gutachten der Rechtsexperten Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg sowie Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen von der Universität Göttingen, die die Bayerische Staatsregierung im September 2017 in Auftrag gegeben hatte. Diese machen deutlich, dass die Aussichten auf Erfolg der Verfassungsklage eher gering sind. Gewichtige Gründe sprächen für die Verfassungsmäßigkeit des „Ehe für alle“-Gesetzes und somit gegen eine Klageerhebung.

Weitere zentrale Aussagen der Gutachten sind:

  • Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wurde nicht überschritten. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet ist, ist die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr. Diesen Wandel belegen auch die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen in anderen Staaten und die positive Bewertung derselben durch andere Verfassungsgerichte.
  • Die Ehe genießt trotz der aktuellen Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin hohen Verfassungsrang. Eine Klage ist auch nicht erforderlich, um weiteren Aufweichungen des Ehebegriffs wie z.B. Vielehen oder Ehen auf Zeit den Riegel vorzuschieben.

 

Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle wurde viel diskutiert

Die Debatte um die Verfassungsmäßigkeit der "Ehe für alle" wurde in den letzten Monaten vor allem von der Frage bestimmt, ob die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe als Institut des bürgerlichen Rechts eine vorherige Änderung des Art. 6 Abs. 1 GG erfordert hätte. In hatte sich Meyer dem Thema angenommen. Er argumentierte, dass der verfassungsrechtliche Ehebegriff in Art. 6 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berührt.

Am 30.6.2017, stimmte der Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit für den Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Am 28.7.2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Am 1.10.2017 trat es in Kraft.

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