Familienrichterin verstärkt Europarats-Gremium gegen häusliche Gewalt
Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt worden. Sie wird ihre Arbeit in dem unabhängigen Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Wahl erfolgte am 2.6.2026 durch den Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention.
Bundesfrauenministerin Karin Prien gratulierte Volke zu ihrer Wahl und bezeichnete diese als Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Zugleich betonte sie, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität habe. Deutschland werde damit künftig wieder in dem Gremium vertreten sein.
Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer richterlichen Arbeit auch mit Fällen häuslicher Gewalt. Zudem bringt sie langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Internationale Erfahrung sammelte sie unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
GREVIO überwacht Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz GREVIO – überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das unabhängige Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt weiter zu verbessern.
Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, entsprechende Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. In Deutschland ist das Übereinkommen seit dem 1.2.2018 in Kraft.
Zum Weiterlesen und -hören:
FamRZ-Podcast familiensachen: Folge 3 Istanbul-Konvention
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland - GREVIO-Bericht veröffentlicht
Petra Volke: Die Rechtsprechung des EuGHMR zum Thema „Häusliche Gewalt gegen Frauen“, FamRZ 2023, 333 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Robert Uerpmann-Wittzack: Innerstaatliche Wirkung des Europaratsübereinkommens gegen Gewalt gegen Frauen, FamRZ 2017, 1812 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Deutschland ratifiziert die Istanbul-Konvention
Beitritt der EU zur Istanbuler Konvention - Ratsbeschluss veröffentlicht