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Digitale Verfassungsbeschwerde soll möglich werden

- Gesetzgebung

Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG

Ein am 15.6.2023 veröffentlichter Gesetzentwurf sieht die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht vor. Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht den sicheren und rechtswirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Gerichten. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten findet der elektronische Rechtsverkehr bereits statt (s. dazu auch FamRZ-Podcast, Folge 10: Digitalisierung der Ziviljustiz).

Mit der Einfügung der neuen §§ 23a bis 23e im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen. Danach können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des Bundesverfassungsgerichts Dokumente elektronisch zugestellt werden. Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

 

Anknüpfung an bereits bestehende Infrastruktur

Im Interesse der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs folgen die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen. Es wird damit auch an die bereits bestehende Infrastruktur angeknüpft. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts werden zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verpflichtet (in den anderen Verfahrensordnungen gilt dies bereits seit 1.1.2022). Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte können vom elektronischen Zugang Gebrauch machen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Zudem sind in dem Entwurf Vorkehrungen für die elektronische Aktenführung durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehen.

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 21.7.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

Den Referentenentwurf sowie eine Synopse zum Entwurf finden Sie hier.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 15.6.2023

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