Beitrag von Prof. Dr. Barbara Veit in FamRZ 2021, Heft 19
In Heft 19 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die Rechtsstellung der Pflegeperson nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ von Prof. Dr. Barbara Veit. Heft 19 erscheint am 1.10.2021, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Langjährige Forderungen nach Reformen
Um Spannungen zwischen der Lebenswirklichkeit und dem Recht aufzulösen, werden seit Jahren Reformen des Pflegekindschaftsrechts (im SGBVIII, BGB und FamFG) angemahnt. Die Forderungen umfassen
- eine stärkere Fokussierung des Kontinuitätsinteresses des Pflegekindes,
- eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Rückführungsbemühungen,
- einer stärkeren Absicherung von länger bestehenden Pflegeverhältnissen,
- dem Infragestellen der Kindeswohldienlichkeit eines Umgangs von Eltern mit ihrem in Dauerpflege lebenden Kind
- eine stärkere rechtliche Absicherung der sozialen Elternschaft von Pflegepersonen in Dauerpflegeverhältnissen.
Mit dem jüngst verabschiedeten KJSG und dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nimmt sich der Gesetzgeber nun verstärkt den geforderten Änderungen an. Diese werden im Artikel von Barbara Veit in chronologischer Reihenfolge untersucht.