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Die Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Dr. Andrea Schulz in FamRZ 2020, Heft 15

In Heft 15 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die Neufassung der Brüssel IIa-Verordnung“ von Dr. Andrea Schulz. Heft 15 erscheint am 1.8.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Überblick über wesentliche Änderungen der Brüssel IIa-VO

Die sogenannte Brüssel IIa-VO ist seit dem 1.3.2005 durch die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten anzuwenden, um die internationale Zuständigkeit in Ehesachen und Sachen der elterlichen Verantwortung zu bestimmen. Ferner regelt die Verordnung die Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten auf diesen Gebieten sowie die Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung.

Darüber hinaus ergänzt sie das Haager Kindesentführungsübereinkommen [HKiEntÜ] zwischen den EU-Mitgliedstaaten und regelt die Zusammenarbeit ihrer Zentralen Behörden. Die Europäische Kommission evaluierte die Anwendung der Verordnung in den Jahren 2014 bis 2015 und veröffentlichte am 30.6.2016 einen Vorschlag für die Neufassung nebst Folgenabschätzung. Die Verordnung wurde zwischen 2016 und 2019 im Rat durch die Brüssel IIb-VO neu gefasst. Der Beitrag von Dr. Andrea Schulz gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und ist in folgende Kapitel untergliedert:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Zuständigkeit in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
  3. Internationale Kindesentführung
  4. Anerkennung und Vollstreckung
  5. Zusammenarbeit
  6. Abschließender Ausblick

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