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Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Jörg Kraemer in Heft 12

In Heft 12 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die neue Funktion der Betreuungsbehörden nach der Reform des Betreuungsrechts“ von Richter am AmtsG Dr. Jörg Kraemer. Der Autor ist Richter am AmtsG und zugleich abgeordnet an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Heft 12 erscheint am 15.6.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Betreuungsbehörden müssen sich umstellen

Die Reform des Betreuungsrechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Sie ist die größte Reform des Betreuungsrechts seit dessen Bestehen. Am stärksten betroffen durch die Neuerungen sind die Betreuungsbehörden. Auf sie kommen umfangreiche neue Aufgaben zu, wie

  • die Registrierung von Berufsbetreuern,
  • die erweiterte Unterstützung Betroffener (Fallmanager),
  • die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer.

Darüber hinaus werden die bislang bestehenden Aufgaben der Betreuungsbehörden teilweise erheblich erweitert. Dieses betrifft vor allem

  • die Übermittlungs- und Mitteilungsbefugnisse,
  • die Aufgaben im gerichtlichen Verfahren,
  • die öffentliche Beglaubigungskompetenz der Betreuungsbehörden,
  • den Datenschutz.

Der Artikel von Jörg Kraemer zeigt die diesbezüglichen Neuerungen auf und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander.

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