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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Christian Seiler in Heft 5

In Heft 5 der FamRZ erscheint der Beitrag „Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023" von Vors. Richter am OLG Prof. Dr. Christian Seiler. Heft 5 erscheint am 1.3.2023. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Sachgerechter Ausgleich zwischen Unterhaltsbedürftigen und Unterhaltspflichtigen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt seit dem 1.1.1979 die „Düsseldorfer Tabelle“ heraus. Sie dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Die Tabelle geht zum einen aus Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. hervor. Zum anderen ist sie Ergebnis einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Ab 1.1.2023 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, die für die Praxis der Kindesunterhaltsberechnung einige Neuerungen bereit hält. Christian Seiler fasst diese in seinem Artikel zusammen. Auch dieses Jahr sei es gelungen, so der Autor, "einen sachgerechten Ausgleich zwischen Unterhaltsbedürftigen und Unterhaltspflichtigen herzustellen." Zuletzt wurde die Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2022 aktualisiert. Die nächste Änderung erfolgt voraussichtlich zum 1.1.2024. Bleiben Sie auf dem Laufenden – abonnieren Sie den FamRZ-Newsletter.

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