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Die interessantesten Entscheidungen in Heft 8

- Redaktionsmeldungen

Wichtige BGH-Beschlüsse zu Kostensachen und zum Betreuungsverfahren

In FamRZ 2018, Heft 8, erscheinen zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen. Darunter mehrere für den Praktiker interessante BGH-Beschlüsse mit Anmerkungen von FamRZ-Autoren. Auf drei davon möchten wir Sie bereits jetzt aufmerksam machen:

 

Verfahrenskosten und die "verobjektivierte" ex-ante-Sicht

Mit seiner Entscheidung vom 7.2.2018 (Az. XII ZB 112/17) beantwortete der BGH die Frage, ob dem Berufungsbeklagten, der in unverschuldeter Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsmittelrücknahme eine Berufungserwiderung einreicht, gegen den Berufungsführer ein Anspruch auf Erstattung der vollen Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG zusteht. Die Leitsätze der Entscheidung finden Sie bereits auf famrz.de.

Zimmermann kritisiert in seiner Anmerkung in Heft 8 u.a. die Formulierung „verständige“ und „wirtschaftlich vernünftige Partei“ und fragt in diesem Zusammenhang:

Wer eine Klage über 200 Euro einreicht, löst 105 Euro Gerichtskosten aus und die Anwaltskosten betragen (einfach) rund 160 Euro. Der verlierende Beklagte muss also (neben der Hauptsache) rund 425 Euro Kosten tragen. Ist eine solche Klageerhebung wirtschaftlich vernünftig?

Weiterhin kommentiert Zimmermann die Auffassung des BGH vom „eingereichten“ Schriftsatz und hinterfragt die Bedeutung von „Treu und Glauben“.

 

Einwilligungsvorbehalt und Untersuchung bei Betreuungsbedürftigkeit

Zudem finden Sie in Heft 8 zwei wichtige Entscheidungen des BGH zum Betreuungsrecht. Zum einen befasst sich das Gericht mit der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt bei Unsicherheit über die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen angeordnet werden dürfe. Die Leitsätze zu diesem Beschluss vom 24.1.2018 – XII ZB 141/17 lesen Sie bereits online auf famrz.de. Die Entscheidungs-Anmerkung in Heft 8 verfasst Fröschle, der der Begründung des Gerichts zustimmt. Er geht detailliert auf die beiden zentralen Aussagen der Entscheidung ein, nämlich dass erstens das Verhältnis des Anwalts zum anwaltlichen Betreuer und zweitens das Verhältnis des Einwilligungsvorbehalts zur Geschäftsunfähigkeit entscheidend für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts seien.

Zum anderen lesen Sie in der neuen FamRZ den Volltext des BGH-Beschlusses v. 24.1.2018 – XII ZB 292/17 zur Anordnung einer Untersuchung bei Betreuungsbedürftigkeit. Auch hierzu stehen Ihnen die Leitsätze bereits online zur Verfügung. Im Heft kommentiert Giers die Entscheidung, die einen in Betreuungsverfahren nicht selten auftretenden Sachverhalt betrifft, die Begutachtung des zu Betreuenden gegen dessen Willen.

Heft 8 erscheint am 15.4.2018. Mit einem FamRZ-digital Abonnement steht Ihnen die Ausgabe direkt nach Erscheinen online zur Verfügung.

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