Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Die ehebezogene Zuwendung in der Vermögensauseinandersetzung

- Redaktionsmeldungen

Artikel in Heft 5 ist für das FAO-Selbststudium geeignet

In Heft 5 setzt sich Reinhardt Wever mit der Rechtslage, mit Problemen und Streitfragen rund um einseitige Vermögenstransaktionen von Eheleuten auseinander. Der Artikel „Die ehebezogene Zuwendung in der Vermögensauseinandersetzung“ eignet sich zum FamRZ-Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO. Lesen Sie dafür die Seiten 332–338 (Teil III.).

Ehebezogene Zuwendung beschäftigt Rechtsprechung

Eheleute, so der Autor, hätten nicht immer im Blick, dass ihre Ehe auch einen unglücklichen Verlauf nehmen und dass dann in guten Zeiten praktizierte Großzügigkeit bereut werden könnte. Fände sich daher beim Scheitern der Ehe keine für diesen „Störfall“ vorsorgende vertragliche Regelung, stelle sich die Frage, welche Möglichkeiten, für Gerechtigkeit zu sorgen, Gesetz und Rechtsprechung bieten. Die Rechtsfigur der ehebezogenen Zuwendung sei – wie die Rechtsinstrumente der stillschweigend zustande gekommenen Ehegatteninnengesellschaft und des Kooperationsvertrages auch – entwickelt worden, um helfen zu können, wenn das Güterrecht versagt und schreiendes Unrecht drohe. Sie habe die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vielfach beschäftigt.

Der Beitrag greift Probleme und Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit dieser Rechtsfigur stellen – übrigens nicht nur nach gescheiterter Ehe, sondern oft in gleicher Weise nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

 

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Lesen Sie die Seiten 332–338 (Teil III.) des Beitrags in FamRZ 2021, Heft 5 – z.B. in Ihrer Druckausgabe oder online über FamRZ-digital. Danach loggen Sie sich mit Ihren FamRZ-digital-Zugangsdaten in unserem FAO-Testportal ein. Sie sind noch kein Abonnent von FamRZ-digital? Mit wenigen Klicks registrieren Sie sich für unser Online-Angebot und erhalten umgehend Ihre Login-Daten. Beantworten Sie nun die Fragen zum eben gelesenen Text. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests erhalten Sie umgehend Ihr Fortbildungszertifikat per E-Mail. Legen Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer vor.

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