Beitrag von Elke Bührer in Heft 1
In Heft 1 der FamRZ wird der Beitrag „Der Tenor bei Durchführung der externen Teilung – Bestimmtheit und Bezugspunkt“ von Richterin am OLG Elke Bührer veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Bewertungszeitpunkt bei externer Teilung im Fokus
Für die Bewertung des Ehezeitanteils eines Anrechts und die Bestimmung des Ausgleichswerts ist grundsätzlich das Ende der Ehezeit maßgeblich. Bei der externen Teilung eines Anrechts kommt es lediglich zu einem Kapitalabfluss bei einem Versorgungsträger und zu einem späteren Kapitalzufluss bei einem anderen. Da dieser Trägerwechsel erst mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfolgt, wird die Bezugnahme im Tenor auf das Ehezeitende zunehmend hinterfragt. Dies gilt umso mehr, als zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung häufig erhebliche Zeiträume liegen. Mit dieser Problematik und der Funktion eines konkret benannten Bewertungszeitpunkts im Tenor der Entscheidung über den Versorgungsausgleich setzt sich Elke Bührer in ihrem Artikel eingehend auseinander.