Beitrag von Helmut Borth und Oliver Geißler in Heft 20
In Heft 20 der FamRZ erscheint der Beitrag „Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich einer Kapitalzahlung nach § 22 VersAusglG: Was passiert bei Auszahlung vor Fälligkeit des Anspruchs?" von Präsident des AmtsG a. D. Helmut Borth und Richter am FG Dr. Oliver Geißler. Heft 20 erscheint am 15.10.2023. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Ausgleichswert und Sonderausgabenabzug richtig berechnen
Helmut Borth und Oliver Geißler befassen sich in ihrem Artikel mit den Problemen, die sich im Fall der Auszahlung einer dem Versorgungsausgleich unterliegenden Kapitalzahlung (meist aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung) in versorgungsausgleichsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht ergeben.
Zeitpunkt der Auszahlung des Kapitalbetrags und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs nach § 22 VersAusglG werden jeweils durch den Zeitpunkt des Renteneintritts der ausgleichsverpflichtenen und der ausgleichsberechtigten Person bestimmt. Da diese Zeitpunkte in den seltensten Fällen im gleichen Jahr liegen, ergeben sich in fast allen Fällen Fragen bei der Berechnung des Ausgleichswerts und beim Sonderausgabenabzug.