Beitrag von Henrike von Scheliha in Heft 8
In Heft 8 der FamRZ wird der Beitrag „Der grenzüberschreitende Status zwischen Kollisionsrecht
und Anerkennungsprinzip“ von Prof. Dr. Henrike von Scheliha veröffentlicht. Prof. Dr. Henrike von Scheliha Die Autorin ist Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Grenzüberschreitende Sachverhalte finden zunehmend den Weg zum EuGH
Der Artikel behandelt die wachsende Vielfalt familiärer Lebensformen und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen in Europa. Familiäre Rechtsverhältnisse werden in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich geregelt. Grenzüberschreitende Sachverhalte finden zunehmend den Weg zum EuGH. Dieser verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten auf Basis des Freizügigkeitsrechts dazu, familiäre Rechtsverhältnisse wie Ehe, Name oder Abstammung anzuerkennen – selbst wenn sie nach nationalem Recht nicht vorgesehen sind. Das kollidiert mit dem traditionellen IPR, das auf der Verweisungstechnik beruht.
Anlass zur Diskussion bietet das Urteil „Mirin“ vom 4.10.2024 (FamRZ 2024, 1797, m. Anm. Dutta {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}), in dem der EuGH entschied, dass auch die rechtliche Geschlechtsidentität unter das Anerkennungsgebot fällt. Rumänien wurde verpflichtet, entsprechende Änderungen im Personenstandsregister vorzunehmen und angepasste Dokumente auszustellen. Der Beitrag analysiert auf Basis dieser Entscheidung:
- die Grundlagen des Anerkennungsprinzips,
- die Kritik an einer möglichen Kompetenzüberschreitung des EuGH,
- warum das Anerkennungsprinzip langfristig keine tragfähige Lösung ist,
und schließt mit einem Ausblick auf mögliche Entwicklungen.