Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Der Fall "Kohl-Protokolle": Entscheidungsanmerkung in Heft 4

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Prof. Dr. Dres. h. c. Dieter Leipold widmet sich dem Urteil im Detail

Der BGH wies mit Urteil vom 29.11.2021 die Millionenforderung im Fall "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zurück. In Heft 4 der FamRZ erscheint nun der Volltext der Entscheidung mit einer detaillierten Anmerkung von Dieter Leipold. Heft 4 erscheint am 15.2.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Viele Einwände gegen die „gefestigte Rechtsprechung“ des BGH

Der Fall betrifft Altbundeskanzler Helmut Kohl, der von den Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens und dem Verlag des Buches „Vermächtnis – Die Kohl Protokolle“ u. a. eine Geldentschädigung wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts verlangte. Da Kohl während des Prozesses verstarb, blieb die Zahlungsklage trotz eines dem Kläger günstigen Urteils der ersten Instanz schließlich erfolglos; denn der BGH sprach dem geltend gemachten Anspruch die Vererblichkeit ab. Selten treffe man auf eine „gefestigte Rechtsprechung“ des BGH, gegen die sich so viele Einwände aufdrängen wie in diesem Fall, so Dieter Leipold in seiner Anmerkung.

Leipold begründet u.a. anschaulich, warum einem Verstorbenen, anders als der BGH dies in der Entscheidungsbegründung ausgeführt hat, sehr wohl „Genugtuung“ geleistet werden könne. Zu entschiedenem Widerspruch reize auch, so der Autor, wie der BGH mit der präventiven Funktion des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung umgehe:

Das Gericht leugnet zwar nicht, dass der Geldentschädigungsanspruch auch der Prävention dient, behauptet aber, dieser Gedanke vermöge die Gewährung der Entschädigung und die Vererblichkeit allein nicht (auch nicht teilweise) zu rechtfertigen. Das steht in deutlichem Widerspruch zur Akzentsetzung in früheren grundlegenden Urteilen.

Abschließend geht der Autor noch kurz auf ein weiteres Urteil des BGH vom selben Tag ein. Dieses befasst sich mit dem von Kohl zu Lebzeiten eingeklagten Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder Verbreitung zahlreicher in dem Buch „Vermächtnis – Die Kohl Protokolle“ enthaltener Passagen.

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