Beitrag von Helmut Borth in FamRZ 2020, Heft 22
In Heft 22 der FamRZ erscheint der Beitrag „Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts“ von Präsident des Amtsgerichts a. D. Helmut Borth. Heft 22 erscheint am 15.11.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:
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Darstellung und Würdigung des Referentenentwurfs
Nach mehr als zehn Jahren nach Inkrafttreten des reformierten Versorgungsausgleichs sieht das BMJV in diesem Bereich einen Reformbedarf. Anfang September 2020 hat das BMJV – auch für Kenner des Familienrechts weitgehend überraschend – einen Referentenentwurf zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts vorgelegt. Dieser ist hier abrufbar. Das Ministerium hat bereits durch die Ankündigung einer Evaluierung dokumentiert, das Recht des Versorgungsausgleichs auf den Prüfstand zu stellen. Nun hat es mit dem vorliegenden Referentenentwurf zusätzlich ein deutliches Signal für die Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung der Vorschriften des Versorgungsausgleichs gesetzt. Der Beitrag von Präsident des Amtsgerichts a. D. Helmut Borth stellt Zielsetzung und Inhalt des Entwurfs dar und setzt sich mit diesem auch kritisch auseinander.