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Der Betreuer als Unternehmer?

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Dr. Philipp Scholz in FamRZ 2020, Heft 21

In Heft 21 der FamRZ erscheint der Beitrag „Der Betreuer als Unternehmer? Zu den Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im geltenden Recht und in der Reform des Betreuungsrechts“ von Dr. Philipp Scholz. Heft 21 erscheint am 1.11.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung

Die Einsicht, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer nicht vor Krankheit, Unfällen und Alter gefeit sind, setzt sich langsam, aber sicher durch. Zu Recht haben die Besonderheiten der Vorsorgevollmacht in unternehmerischen Angelegenheiten daher in den letzten Jahren vermehrte Aufmerksamkeit erfahren.

Wo es an einer effektiven Vorsorgevollmacht fehlt, ist jedoch letztlich der Betreuer berufen, die unternehmerischen Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Die Vertretungsbefugnis des Betreuers wirft dabei zwar auch in Gesellschaftsangelegenheiten vergleichsweise wenig Fragen auf. Welchen Sorgfaltspflichten der Betreuer bei unternehmerischen Entscheidungen unterliegt, ist hingegen ungeklärt. Der Beitrag zeigt auf, dass das Betreuungsrecht hierauf keine klare Antwort bereithält. Der Autor plädiert dafür, dem Betreuer ein eigenes unternehmerisches Ermessen zuzugestehen und die Sorgfaltspflichten bei Unternehmensfortführung und Beteiligungsverwaltung im Zuge der anstehenden Reform des Betreuungsrechts ausdrücklich zu regeln.

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