Beitrag von Petra Volke in Heft 20
In Heft 20 der FamRZ wird der Beitrag „Der Begriff „häusliche Gewalt“ nach Art. 3 lit. b der Istanbul Konvention
– Definitionen und Abgrenzungen“ von Richterin am OLG Dr. Petra Volke veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Begriff der Häuslichen Gewalt in der Istanbul Konvention
Seit die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt – IK) mehr und mehr ins Bewusstsein der im Familienrecht Tätigen gerückt ist, entwickelt auch der Begriff der häuslichen Gewalt
zunehmend und in verschiedenen Kontexten eine größer werdende Relevanz. Gleichzeitig scheint immer noch eine gewisse Unsicherheit zu bestehen, was genau unter den Begriff der häuslichen Gewalt fällt und welche Auswirkungen er auf den Begriff des Kindeswohls hat.
Da zudem der Gesetzgeber die Übernahme des Begriffs der häuslichen Gewalt der Istanbul-Konvention mit dem § 1632 I KiMoG-RefE in das Kindschaftsrecht plant, verfolgt Petra Volkes Beitrag in der aktuellen FamRZ das Ziel, Begrifflichkeiten zu klären und damit für (mehr) Anwendungssicherheit in der Praxis sorgen.