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Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung

- Redaktionsmeldungen

Beschlüsse der 994. Bundesratssitzung am 9.10.2020

In der 994. Bundesratssitzung billigten die Länder zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag, daneben waren mehrere Landesinitiativen Gegenstand der Plenarsitzung. Außerdem beschloss der Bundesrat, eigene Gesetze in den Bundestag einzubringen, unter anderem Vorschläge zum besseren Informationsaustausch der Behörden im Interesse des Kindeswohls.

 

Informationsaustausch bei möglicher Gefährdungslage

Um den Kinderschutz zu verbessern, sollen Gerichtsbehörden und Jugendämter leichter Informationen austauschen können. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdung, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Künftig sollen Daten bereits dann übermittelt werden, wenn es zur Prüfung einer möglichen Gefährdungslage des Kindeswohls notwendig ist und nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung.

Der Gesetzentwurf, der hier abrufbar ist, wurde zunächst der Bundesregierung zugeleitet und wird anschließend dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

 

Erweiterung des Kinderkrankengelds

Außerdem billigte der Bundesrat das Krankenhauszukunftsgesetz. Mit dem Gesetz wird unter anderem der Leistungszeitraum für das Kinderkrankengeld in Folge der Corona-Pandemie erweitert. Beschäftigte, die zu Hause ein krankes Kind betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, haben bis einschließlich 31.12.2020 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld (bisher: 10 Tage). Für Alleinerziehende verdoppelt sich die Anspruchsdauer auf 30 Arbeitstage (bisher: 20 Tage). Zudem werden durch das Gesetz zahlreiche Corona-Regelungen, die zunächst bis Ende September befristet waren, bis zum Jahresende verlängert. So etwa die verkürzte Einkommensnachweispflicht beim Kinderzuschlag und die Akuthilfen für pflegende Angehörige.

 

Verbot missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

Daneben waren verschiedene Ländervorschläge Gegenstand der Plenarsitzung, unter anderem ein Gesetzentwurf zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Der Entwurf sieht vor, die Regelbeispiele für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft in § 1597 II S. 2 BGB durch formelle Prüfungspunkte zu ersetzen. Diese sollen durch schriftliche Dokumentation nachgewiesen und so leichter geprüft werden können. Weitere Detailänderungen betreffen das Verfahren vor der Ausländerbehörde. Insbesondere sollen verbindliche Fristen für die Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs eingeführt werden, um die Ungewissheit für die betroffenen Eltern und das Kind in engen Grenzen zu halten. Der Gesetzentwurf, der hier abrufbar ist, wurde in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020

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