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Das Zusammenspiel von Amts- und Antragsverfahren in § 1671 Abs. 4 BGB

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Torsten Obermann in Heft 13

In Heft 13 der FamRZ erscheint der Beitrag „Das Zusammenspiel von Amts- und Antragsverfahren in § 1671 Abs. 4 BGB – Gedanken zum Gegenstand von Sorgeverfahren“ von Richter am Amtsgericht Dr. Torsten Obermann. Heft 13 erscheint am 1.7.2022. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Klärungsbedarf im Überschneidungsbereich

Der Beitrag möchte Klärungsbedarf im Überschneidungsbereich von sorgerechtlichen Amts- und Antragsverfahren, welcher in § 1671 Abs. 4 BGB einen normativen Bezugspunkt hat, aufzeigen.

§ 1671 BGB Abs. 4 BGB ordnet an, dass von Eltern gestellten Anträgen auf Übertragung der elterlichen Sorge nicht stattzugeben ist, soweit die elterliche Sorge aufgrund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass sich dies insbesondere auf von Amts wegen zu betreibende Gefährdungsverfahren nach § 1666 BGB bezieht. Hieraus wird nahezu einmütig abgeleitet, dass über beide Aspekte einheitlich zu entscheiden ist. Diese weitgehende Übereinkunft und die sie tragenden Gründe untersucht Torsten Obermann im Artikel näher.

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