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Das Verbot von „Kinderehen“ aus rechtsvergleichender Sicht

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Reuß in FamRZ 2019, Heft 1

„Kinderehen“, d. h. Ehen, die unter Beteiligung mindestens eines minderjährigen Ehegatten geschlossen worden sind, sind seit 2016 immer stärker Gegenstand eines gesellschaftspolitischen und juristischen Diskurses geworden. Der Artikel „Das Verbot von ‚Kinderehen‘“ von PD Dr. Philipp M. Reuß befasst sich mit dem Thema aus rechtsvergleichender Sicht. Der Verfasser ist Akademischer Rat a. Z. am Institut für Internationales Recht – Rechtsvergleichung der LMU München und derzeit Lehrstuhlvertreter an der Universität Bonn.

Deutsche Regelung wurde viel gescholten

Seit 2017 kennt das deutsche Recht eine viel besprochene und fast durchweg gescholtene Neuregelung. Der Artikel von Reuß betrachtet die deutsche Regelung im internationalen Vergleich. Nach einer kurzen Einführung wird das Verbot von Kinderehen im deutschen Recht näher beleuchtet. Dem folgt ein Blick in andere Rechtsordnungen. Des Weiteren werden auf Grundlage dieses Rechtsvergleichs Vorschläge de lege ferenda unterbreitet, die die größten Kritikpunkte der lex lata beseitigen. Der Beitrag schließt mit einem zusammenfassenden Ausblick.

Das Thema hat besondere Aktualität dadurch, dass der BGH am 14.12.2018 ein Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt hat, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt (Beschluss v. 14.11.2018 – XII ZB 292/16).

 

Zum Weiterlesen:

Ermessen bei Aufhebung einer Minderjährigenehe: AmtsG Frankenthal, Beschl. v. 15.2.2018 – 71 F 268/17 in FamRZ 2018, 749 (m. Anm. Löhnig) [FamRZ-digital | FamRZ bei juris] und AmtsG Nordhorn Beschl. v. 29.1.2018 – 11 F 855/17 E1 in FamRZ 2018, 750 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Die verbotene Kinderehe" von Schwab in FamRZ 2017, 1369 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

"Das Verbot der Kinderehe nach neuem Recht aus kollisionsrechtlicher Sicht" von Hüßtege in FamRZ 2017, 1374 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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