Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Das neue Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Andreas Spickhoff in Heft 24

In Heft 24 der FamRZ erscheint der Beitrag „Das neue Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten" von Prof. Dr. Andreas Spickhoff. Heft 24 erscheint am 15.12.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Regelung führt nicht zu erwünschter Rechtssicherheit

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts schafft die neue Möglichkeit einer gesetzlichen Vertretung von Ehegatten füreinander in Gesundheitsangelegenheiten, § 1358 BGB. Dies werfe eine Vielzahl an Fragen auf, so Andreas Spickhoff. In seinem Artikel beleuchtet er diese eingehend. Er schreibt, dass der Neuregelung offenbar das Bild einer Art normativer „Standardehe“ zugrunde liegt.

Eine solche Regelung im Jahr 2023 einzuführen erstaunt, hat doch nicht einmal in früheren Zeiten die kirchlich geprägte Idealvorstellung einer lebenszeitig bestehenden und „funktionierenden“ Ehe der typisierten Lebens- wirklichkeit (mehr oder weniger) entsprochen.

Zur erwünschten Rechtssicherheit führe die neue Regelung nicht.

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