Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

- Redaktionsmeldungen

Inkrafttreten am 1.7.: Beitrag von Rüdiger Ernst in Heft 13

In FamRZ 2021, Heft 13, erscheint der Artikel "Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" von Vors. Richter am KG Prof. Dr. Rüdiger Ernst. Als Abonnent der FamRZ können Sie den Artikel bereits jetzt online abrufen:

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Familiengerichtliches Verfahren: Gesetzgeber kommt den Forderungen des BVerfG nach

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder tritt in wesentlichen Teilen am 1.7.2021 in Kraft; die Änderungen betreffend die Qualifikationsanforderungen für Familienrichter und Verfahrensbeistände treten erst später, zum 1.1.2022, in Kraft. Der Autor gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Änderungen im Straf-, Strafprozess- und Bundeszentralregisterrecht und stellt sodann die das Gerichtsverfassungs- und Familienverfahrensrecht betreffenden Neuerungen im Einzelnen vor.

Mit den das familiengerichtliche Verfahren betreffenden Änderungen ist der Gesetzgeber der ständigen Forderung des BVerfG, dass Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen ist und das gerichtliche Verfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein muss, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll
zu dienen, in abstrakt-genereller Weise nachgekommen. Nun sei entscheidend, so der Autor,

dass aus den Gesetz gewordenen rechtspolitischen Forderungen, dem “law in the books”, auch “law in action” wird. Das erfordert die Anstrengungen und Disziplin aller vom Gesetzgeber Adressierten.

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