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Das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Helmut Borth in FamRZ 2021, Heft 17

In Heft 17 der FamRZ erscheint der Beitrag „Das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts“ von Präsident des AmtsG a. D. Helmut Borth. Heft 17 erscheint am 1.9.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Rechtstatsächliche Evaluation des Versorgungsausgleichsrechts

Das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wurde nach kurzer Beratung im Deutschen Bundestag und ohne Einwände des Bundesrats verabschiedet und ist nunmehr am 1.8.2021 in Kraft getreten. Das BMJV hatte bereits in dem im September 2020 bekannt gegebenen Referentenentwurf ausgeführt, dass das Recht des Versorgungsausgleichs – obwohl es sich grundsätzlich bewährt hätte – einer rechtstatsächlichen Evaluation unterzogen werden müsse. Jedoch bestehe bereits
aktuell in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf, der auch das Verfahrens- sowie das Versorgungsrecht betreffe. Dem ist der Gesetzgeber nunmehr nachgekommen.

Der Beitrag von Helmut Borth stellt die beschlossenen Gesetzesänderungen sowie Ergänzungen dar und setzt sich auch mit
den praktischen Auswirkungen auseinander.

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