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Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Dagmar Coester-Waltjen und Wolfram Henn in FamRZ 2021, Heft 19

In Heft 20 der FamRZ erscheint der Beitrag „Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ von Prof. Dr. Dr. h. c. Dagmar Coester-Waltjen und Prof. Dr. med. Wolfram Henn. Heft 20 erscheint am 15.10.2021, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Befugnisse der Eltern werden beschränkt

Am 22.5.2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Zu einem Teil der
Maßnahmen, die das Erscheinungsbild eines solchen Kindes an dasjenige des männlichen oder weiblichen Geschlechts angleichen können oder sollen, können Eltern nicht einwilligen oder diese selbst vornehmen. Für andere Arten des Eingriffs sind ihre Bestimmungsmöglichkeiten beschränkt. Damit sollen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder in dem höchstsensiblen Bereich der geschlechtlichen Identität geschützt, bzw. deren künftige Ausübung nicht durch von den Eltern
vorzeitig veranlasste irreversible Maßnahmen eingeengt werden. Die sich aus der elterlichen Sorge grundsätzlich ergebenden Befugnisse der Eltern werden insoweit beschränkt. Dagmar Coester-Waltjen und Wolfram Henn stellen in ihrem Artikel das neue Gesetz umfänglich vor und beschreiben die Auswirkungen auf die familienrechtliche Praxis.

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