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Das Durchführungsgesetz zur Brüssel IIb-VO

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Frank Klinkhammer in Heft 5

In Heft 5 der FamRZ erscheint der Beitrag „Das Durchführungsgesetz zur Brüssel IIb-VO“ von Richter am BGH Prof. Dr. Frank Klinkhammer. Heft 5 erscheint am 1.3.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Kindschaftssachen

Der vollständige Titel des Gesetzes vom 10.8.2021, um das es im Artikel geht, ist recht lang. Er lautet: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften. Das Gesetz (kurz: Brüssel IIb-VO-DG) dient mithin der Ausführung der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates v. 25.6.2019 (Brüssel IIb-VO) im deutschen Recht. Durch die Brüssel IIb-VO ist die derzeit noch geltende Verordnung (EG) 2201/2003 des Rates v. 27.11.2003 (Brüssel IIa-VO) ersetzt worden.

Frank Klinkhammer stellt das Brüssel IIb-VO-DG im Artikel vor. Vor dem Hintergrund der Brüssel IIb-VO gibt er einen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das Brüssel IIb-VO-DG. Seine Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Kindschaftssachen.

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