Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Düsseldorfer Tabelle 2026 – leichte Erhöhung des Kindesunterhalts und neue Selbstbehaltsvorgaben für den Eltern- und Enkelunterhalt

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Ulrich Rake in Heft 3

In Heft 3 der FamRZ wird der Beitrag „Düsseldorfer Tabelle 2026 – leichte Erhöhung des Kindesunterhalts und neue Selbstbehaltsvorgaben für den Eltern- und Enkelunterhalt“ von Vors. Richter am OLG Ulrich Rake veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:

Sie kennen den Online-Zugang für FamRZ-Abonnenten noch nicht? Informieren Sie sich jetzt!

 

Übersicht der Änderungen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 1.12.2025 die ab dem 1.1.2026 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die neue Fassung ist beim Koordinierungsgespräch mit Vertretern der Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages am 21.11.2025 im Amtsgericht Kreuzberg in Berlin beraten und beschlossen worden. Gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2025 sind die Tabellensätze für den Kindesunterhalt leicht erhöht worden. Zudem weisen die Anmerkungen zum Verwandtenunterhalt wieder konkret den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen auf Elternunterhalt aus sowie erstmals den angemessenen Selbstbehalt bei der Inanspruchnahme von Großeltern auf Enkelunterhalt. Die rechtlichen Bewertungen geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder.

Zurück