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Düsseldorfer Tabelle 2024 – behutsame Anpassungen in herausfordernden Zeiten

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Ulrich Rake in Heft 3

In Heft 2 der FamRZ erscheint der Beitrag „Düsseldorfer Tabelle 2024 – behutsame Anpassungen in herausfordernden Zeiten" von Vors. Richter am OLG Dr. Ulrich Rake. Heft 3 erscheint am 1.2.2024. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Brauchbares und wertvolles Instrument der Unterhaltsbemessung

Das OLG Düsseldorf hat am 11.12.2023 die ab dem 1.1.2024 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Diese allgemein anerkannte Richtlinie für die Unterhaltsbemessung beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages. Welche Neuerungen sich ergeben und was ihnen zugrunde liegt, stellt Ulrich Rake in seinem Artikel dar.

Die Änderungen gegenüber 2023 betreffen im Wesentlichen

  • die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder,
  • den dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf,
  • den Anwendungsbereich der ersten Einkommensstufe, der um 200 € von monatl. 1.900 € auf 2.100 € erweitert wurde,
  • die 15. Einkommensstufe, die um 200 € auf 11.200 € erhöht wurde.

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