Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Covid-19 und das Familienrecht

Neue Rechtsgrundlagen aufgrund der Corona-Pandemie

Hier finden Sie eine Übersicht aller neu verkündeten Gesetze, die in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie und dem Familienrecht stehen:

  • Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld v. 13.3.2020, BGBl 2020 I 493 – Zu den Auswirkungen der kurzfristig beschlossenen Unterstützungsleistungen auf Unterhaltszahlungen siehe Beitrag „Coronakrise und Unterhalt“ von Präsident des AmtsG Helmut Borth, der in Heft 9 erscheint.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht, v. 27.3.2020, BGBl 2020 I 569
  • Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutzpaket), v. 27.3.2020, BGBl 2020 I 575 – Das Gesetz enthält u. a. Sonderregelungen für das Kindergeld und die Zuverdienstgrenzen von Rentnern. Außerdem wurden finanzielle Auffangmöglichkeiten für Gewaltschutzeinrichtungen geschaffen sowie Zuschussmöglichkeiten für Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen.
  • Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, v. 27.3.2020, BGBl 2020 I 587 – Das Gesetz fügt u. a. einen neuen Abs. 1a in § 56 Infektionsschutzgesetz ein, der Entschädigungen für erwerbstätige Eltern regelt, die im Fall geschlossener Schulen und Kitas ihre Kinder selbst betreuen.
  • Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, v. 19.5.2020, BGBl 2020 I 1018. Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, unter anderem sollen pflegende Angehörige besser unterstützt werden.
  • Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II), v. 20.5.2020, BGBl 2020 I 1055. Das Gesetz sieht u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes befristet bis Ende 2020 vor.
  • Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie, v. 20.5.2020, BGBl 2020 I 1061. Um Familien während der Corona-Pandemie verstärkt zu unterstützen, werden die Regelungen für das Elterngeld rückwirkend zum 1.3.2020 angepasst.
  • Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz), v. 19.6.2020, BGBI 2020 I 1385. Lohnersatzzahlungen für Eltern und pflegende Angehörige werden von sechs auf zehn Wochen verlängert. Alleinerziehende können Lohnersatzzahlungen bis zu zwanzig Wochen lang beziehen.
  • Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz), v. 29.6.2020, BGBI 2020 I 1512. Im Gesetz wird u. a. der Kinderbonus von 300 Euro geregelt sowie die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021.
  • Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets, v. 14.7.2020, BGBl 2020 I 1683. Damit werden in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro als weitere Finanzhilfen für Investitionen in 90.000 zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze und deren Ausstattung zur Verfügung gestellt.
  • Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, v. 18.11.2020, BGBl 2020 I 2397. Erwerbstätige Eltern, die ihre Kinder aufgrund Schul- oder Kita-Schließung bzw. Quarantäneanordnung zu Hause betreuen und dadurch Verdienstausfälle erleiden, bekommen weiterhin finanzielle Unterstützung.
  • Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger, v. 21.12.2020, BGBl 2020 I 3136. Durch eine im Gesetz enthaltene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes haben Eltern Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird.
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz), v. 18.1.2021, BGBl I 2. Dem Gesetz wurde die Ausweitung des Kinderkrankengelds von 10 auf 20 Tage pro Elternteil bzw. 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende angefügt.

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