Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundeskabinett bringt Digitale Rentenübersicht auf den Weg

Onlineportal soll Überblick über Altersvorsorge vereinfachen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung beschlossen. Neben der Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sieht der Gesetzesentwurf die Einrichtung eines Onlineportals für die Digitale Rentenübersicht vor. Das Portal soll einen transparenten Überblick über die Rentenansprüche bieten und Nutzer individuell informieren, wie es um deren Altersvorsorge steht.

 

Digitale Rentenübersicht im Onlineportal

Die Digitale Rentenübersicht soll einen Gesamtüberblick über die erreichten sowie erreichbaren Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bieten. Die eigens dafür eingerichtete „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) soll zu diesem Zweck ein Onlineportal entwickeln.

Das Onlineportal stellt eine individuelle Digitale Rentenübersicht zur Verfügung, die mittels Steuer-Identifikationsnummer abgerufen werden kann. Die individuellen Daten können freiwillig in einem Nutzerkonto gespeichert werden, ansonsten werden sie im Anschluss wieder gelöscht. In einer ersten „Testphase“ ab Oktober 2022 können sich Träger von Altersvorsorgeleistungen zunächst freiwillig an dem Projekt beteiligen. Das Angebot soll schließlich ab Oktober 2023 allgemein verfügbar sein.

 

Modernisierung der Sozialversicherungswahlen

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen vor. Ziel dabei ist es, das Wahlverfahren transparenter und die Sozialversicherungswahlen bekannter zu machen sowie die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf das Rechtsverhältnis zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Rentenversicherte erbringen. Die Beschaffungsverfahren sollen transparenter und nachvollziehbarer werden. Darüber hinaus soll Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung gewährleistet werden.

Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 26.8.2020

Zurück