Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge
Um Familien zu stärken und steuerlich zu entlasten, hat das Bundeskabinett heute den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen führen zu finanziellen Entlastungen von Familien in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro jährlich. So steigt ab 2021 zum einen das Kindergeld, gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht.
Erhöhung des Kindergelds
Das Zweite Familienentlastungsgesetz sieht zum 1.1.2021 eine Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden der steuerliche Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer erhöht. Diese werden pro Elternteil um 144 Euro angehoben und somit von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht.
Anhebung von Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag
Daneben steigt auch der Grundfreibetrag für Erwachsene sowohl für das Veranlagungsjahr 2021 als auch für 2022 an. Bis 2022 wird der Grundfreibetrag damit von 9.408 Euro (2020) auf 9.984 Euro pro Jahr erhöht. Zusätzlich wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022).
Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des BMF v. 29.7.2020