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Dokumente online auf www.gov.uk
Zum 31.1.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Auf der offiziellen Website der Regierung des Vereinigten Königreichs finden Sie unter dem Reiter „Brexit“ ab sofort wichtige Informationen zum nun geltenden Recht für grenzüberschreitende Familiensachen. Im Einzelnen erhalten Sie dort Informationsdokumente zu
- grenzüberschreitenden Scheidungen (UK-EU cross-border divorces)
- Unterhaltssachen mit grenzüberschreitendem Bezug (UK-EU cross-border maintenance disputes)
- rechtlichen Auseinandersetzungen über die elterliche Verantwortung (UK-EU cross-border disputes about parental responsibility).
Der Übergangszeitraum, in dem aufgrund des Austrittsabkommens vom 24.1.20201 und des entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzes das europäische internationale Familienverfahrensrecht im Wesentlichen unverändert fortgalt, ist seit Ende des Jahres 2020 beendet.
Überblick über die neuen Regeln in Heft 5
Aus deutscher Sicht ist das Vereinigte Königreich für neu eingeleitete Verfahren wie jeder andere Drittstaat zu behandeln. Im Vereinigten Königreich gilt fortan für neu eingeleitete Verfahren wieder das dortige autonome Recht oder völkerrechtliche Übereinkommen.
In FamRZ 2021, Heft 5, gibt Christiane von Bary im Artikel „Internationales Familienverfahrensrecht im Vereinigten Königreich nach dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums“ einen Überblick über die für neue Verfahren im Vereinigten Königreich geltenden Regeln der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und Vollstreckung. Als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel ab 1.3.2021 online oder im Heft lesen.