Beitrag von Helmut Borth in Heft 24
In Heft 24 der FamRZ wird der Beitrag „Bindungswirkung einer Versorgungsausgleichsentscheidung bei nachträglicher Änderung einer berufsständischen Versorgungssatzung“ von Präsident des AmtsG a. D. Helmut Borth veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Bedeutung einer eindeutigen Beschlussformel für den Versorgungsausgleich
Der im Zusammenhang mit der Scheidung einer Ehe durchzuführende Versorgungsausgleich dient regelmäßig der Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen mit Erreichen der festen Altersgrenze; er erfordert deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt eine rechtssichere Regelung des künftigen Versorgungsfalls. Dies wird insbesondere durch eine eindeutige und verbindliche Teilungsanordnung der auszugleichenden Anrechte in der Beschlussformel gewährleistet. Das Urteil des VerwG Stuttgart, in dem es um die Bindungswirkung einer sog. Risikoumwandlung i. S. des § 11 I Nr. 3 VersAusglG in Bezug auf eine berufsständische Versorgung ging, zu der nach Erlass der Entscheidung eine Satzungsänderung beschlossen wurde, belegt die besondere Bedeutung einer eindeutigen Beschlussformel. Der Beitrag von Helmut Borth setzt sich mit den daraus folgenden tatsächlichen sowie rechtlichen Fragen auseinander.