Der Bundespräsident hat gestern Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Hartmut Guhling ist 54 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er bei dem Amtsgericht Kronach, bei der Staatsanwaltschaft Coburg und bei dem Landgericht Coburg tätig. In der Zeit von August 2003 bis August 2004 war Herr Guhling als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH und hieran anschließend bis Dezember 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG abgeordnet. Im September 2009 wurde er bei dem Oberlandesgericht Bamberg zum Richter am OLG ernannt.
Seit dem 1.8.2013 ist Herr Guhling Richter am Bundesgerichtshof. Seither ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab dem 1.6.2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Zudem gehörte er seit dem 1.9.2014 dem Dienstgericht des Bundes als Vertreter der ständigen Beisitzer an. Seit dem 15.7.2018 ist er Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs. Das Präsidium des BGH hat Herrn Guhling den Vorsitz des XII. Zivilsenats übertragen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 025/2023 des BGH v. 9.2.2023