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Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit

- Redaktionsmeldungen

Europäischer Rat veröffentlicht Leitlinien

Am 4.4.2018 hat der Europäische Rat ein Dokument veröffentlicht, das Leitlinien zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit enthält. Der Europäische Rat (Artikel 50) hat die Leitlinien am 23.3.2018 angenommen. Für Familienrechtler relevant ist zum einen Nummer 10:  

„Die künftige Partnerschaft sollte anspruchsvolle Bestimmungen über den Verkehr natürlicher Personen – auf der Grundlage der uneingeschränkten Gegenseitigkeit und der Nicht-diskriminierung zwischen den Mitgliedstaaten – sowie über damit verbundene Bereiche wie die Koordinierung der sozialen Sicherheit und die Anerkennung von Berufsqualifikationen enthalten. In diesem Zusammenhang könnten Möglichkeiten für die justizielle Zusammenarbeit in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und andere damit verbundene Bereiche geprüft werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Vereinigte Königreich ein nicht dem Schengen-Raum angehörendes Drittland sein wird und dass eine solche Zusammenarbeit solide Garantien für die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte erfordern würde.“

Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen wird dabei nicht erwähnt.

Nummer 7 und 15 beziehen sich auf den Gerichtshof der Europäischen Union:

7. […] Der Europäische Rat bekräftigt ferner, dass die Union ihre Beschlussfassungsautonomie wahren wird, was ausschließt, dass sich das Vereinigte Königreich als Drittland an den Organen der Union und an der Beschlussfassung der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beteiligt. Auch die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union wird in vollem Umfang geachtet werden.

15. […] Bei der Gestaltung [der] allgemeinen Governance unserer künftigen Beziehungen muss Folgendes berücksichtigt werden:

[…]

iii) die Erfordernisse der Autonomie der EU-Rechtsordnung, einschließlich der Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung entwickelt wurde.

Die vollständigen Leitlinien finden Sie unter folgendem Link:

Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich, 23. März 2018

 

Zum Weiterlesen:

Dutta in : "Brexit – Viele Fragen offen, auch im Familienrecht"

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