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Beschluss der Justizministerkonferenz zum Wechselmodell

- Redaktionsmeldungen

Gesetzliche Regelung muss geprüft werden

Bei der Frühjahrskonferenz am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim in der Pfalz sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister für eine Prüfung der gesetzlichen Regelung des Wechselmodells und seiner Folgen aus. Die gemeinsam gefassten Beschlüsse der Justizministerkonferenz sind ein wichtiges Instrument, um die rechtspolitischen Interessen der Länder gegenüber dem Bund zu vertreten.

Rechtspolitik muss sich der Diskussion um Wechselmodell stellen

In ihrem Beschluss moniert die Justizministerkonferenz, dass es „bislang weder eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer Betreuung der Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern im ‚Wechselmodell‘ als Alternative zum Residenzmodell, noch eine adäquate gesetzliche Regelung seiner unterhaltsrechtlichen Folgen gibt.“ Die Rechtspolitik müsse sich unbedingt der Diskussion um das „Wechselmodell“ stellen und prüfen, ob und welche gesetzlichen Regelungen dazu geboten seien. Der gesamte Beschluss ist auf der Website der Justizministerkonferenz abrufbar.

Die Justizministerkonferenz ist zentrales Forum des Meinungs- und Erfahrungsaustausches und dient der Abstimmung in rechtspolitisch bedeutenden Vorhaben. Mit beratender Stimme nimmt auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz an den Sitzungen teil. 2017 hat das Bundesland Rheinland-Pfalz den Vorsitz der 88. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder. Es ist damit Organisator und Gastgeber für die Frühjahrs- und Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister.

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