Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Beratung der Beteiligten vor einer Stiefkindadoption

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Jörg Reinhardt in Heft 7

In Heft 7 der FamRZ erscheint der Beitrag „Zwingend früher oder doch auch später?Die Beratung der Beteiligten vor einer Stiefkindadoption nach dem Adoptionshilfe-Gesetz“ von Prof. Dr. Jörg Reinhardt. Der Verfasser ist Professor für rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik an der Hochschule München; von 2001 bis 2008 leitete er die zentrale Adoptionsstelle des Bayerischen Landesjugendamts. Heft 7 erscheint am 1.4.2022, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Pflicht zur Beratung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf

Seit dem Inkrafttreten des Adoptionshilfegesetzes am 1.4.2021 hat vor jeder notariellen Einwilligung in eine Stiefkindadoption bzw. vor jedem Antrag auf eine solche verpflichtend eine Beratung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle zu erfolgen (§ 9a Abs. 1 AdVermiG). Wird eine erforderliche Beratungsbescheinigung nicht vorgelegt, ist der Adoptionsantrag gemäß § 196a FamFG zurückzuweisen. In der Praxis hat die Regelung zur Beratungspflicht vor Stiefkindadoptionen eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen. Der Beitrag von Jörg Reinhardt greift das Problem auf, wie damit umzugehen ist, wenn die durch das Gesetz vorgegebene Reihung „erst psychosoziale Beratung, dann notarielle Beratung und Beurkundung“ nicht eingehalten wird.

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