Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bayern beauftragt Experten mit Prüfung der Ehe für Alle

Wollenschläger und Coester-Waltjen sollen Verfassungsmäßigkeit klären

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge lässt Bayern derzeit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ juristisch prüfen. Beauftragt wurden damit Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg sowie Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen von der Universität Göttingen. Während Wollenschläger klären soll, ob die Ehe für alle mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wurde Coester-Waltjen mit der Prüfung der internationalen Rechtslage betraut. Vertreter der Bayerischen Staatsregierung hatten bereits kurz nach dem „Ja“ des Bundestags zur Ehe für alle angekündigt, Experten hinzuzuziehen, um gegebenenfalls in Karlsruhe gegen das neue Gesetz zu klagen.

Meyer in FamRZ: Ehe für alle ist verfassungsmäßig

Am Freitag, den 30.6.2017, stimmte der Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit für den Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Am 28. Juli 2017 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Am 1. Oktober 2017 wird es in Kraft treten.

Die Verfassungskonformität der Ehe für alle wurde in den letzten Wochen von unterschiedlichen Seiten angezweifelt. Bestimmt wurde die Debatte vor allem von der Frage, ob die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe als Institut des bürgerlichen Rechts eine vorherige Änderung des Art. 6 Abs. 1 GG erfordert hätte. In FamRZ 2017, 1281 hatte sich Meyer dem Thema angenommen. Er argumentierte, dass der verfassungsrechtliche Ehebegriff in Art. 6 Abs. 1 GG die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nicht berührt.

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