300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch
Um Familien während der Corona-Krise zu entlasten, hat die Bundesregierung einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind beschlossen. Heute beginnt die Auszahlung, welche in zwei Raten in den Monaten September und Oktober erfolgt.
Anspruch auf Kinderbonus
Der Kinderbonus beträgt einmalig 300 Euro für jedes Kind mit Kindergeldanspruch für mindestens einen Kalendermonat im Jahr 2020. Zusätzlich wird er auch für Kinder gezahlt, für die im Monat September 2020
- noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht
- kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht
Auszahlung des Kinderbonus
Der Kinderbonus wird in zwei Raten überwiesen. Die erste Auszahlung in Höhe von 200 Euro erfolgt im September, die zweite Auszahlung von 100 Euro im Oktober. So sollen nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden werden.
Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden und wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Der Bonus wird dabei auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet, jedoch nicht auf bestehende Sozialleistungen. Um Alleinerziehende besser zu unterstützen, wurde zusätzlich der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.