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Auswirkungen des Brexit auf die Personenstandspraxis

- Redaktionsmeldungen

Kostenloser Artikel von Anatol Dutta zum Download

Mit Wirkung zum 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten – ein Schritt, der langfristig auch Konsequenzen für das Familienrecht und insbesondere das internationale Ehe- und Kindschaftsrecht haben wird. Für die Zeitschrift StAZ – Das Standesamt hat Prof. Dr. Anatol Dutta einen Kurzüberblick über die unmittelbaren Auswirkungen des Brexit auf die Personenstandspraxis mit dem Titel „Brexit und Standesamt: Bye-bye? Vorerst nicht.“ verfasst. Dieser steht ab sofort auf der Website der StaZ zum kostenlosen Download bereit:

Artikel „Brexit und Standesamt: Bye-bye? Vorerst nicht.“, StAZ Heft 3/2020

 

Brexit und Familienrecht: zunächst ändert sich nichts

Zunächst wird sich im internationalen Familienrecht allerdings nichts ändern (s. dazu FamRZ-Newsletter 3/2020: Brexit und Familienrecht mit einem Editorial von Peter Gottwald). Denn Art. 67 Abs. 1 und 2 des Austrittsabkommens vom 24.1.2020 (ABl EU 2020 L 29/7) sieht ausdrücklich vor, dass für alle Fälle, die Bezug zum Vereinigten Königreich haben, sowohl die Regeln über die Zuständigkeit als über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen weiter gelten, soweit die zugrunde liegenden Verfahren vor dem Ablauf der Übergangszeit (derzeit 31.12.2020) eingeleitet wurden. Entsprechendes gilt für die Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleichen.

Zum Weiterlesen:

Brexit: Ratifizierung von HCCH-Übereinkommen vorerst ausgesetzt: Neuer Termin könnte wichtige praktische Konsequenzen haben

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