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Art. 8 EMRK und die Anfechtung wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen durch den biologischen Vater

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Rainer Frank in Heft 14

In FamRZ 2021, Heft 14, erscheint der Beitrag "Art. 8 EMRK und die Anfechtung wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen durch den biologischen Vater (§ 1600 Abs. 2 BGB)" von Prof. Dr. Rainer Frank. Als Abonnent der FamRZ können Sie den Artikel bereits jetzt online abrufen:

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Schutz des biologischen Vaters

Die Zahl nichtehelicher Geburten ist in Deutschland in den letzten Jahren rasant angestiegen und damit auch die Fälle wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen. In Europa ist die Rechtslage in Bezug auf die Anfechtung durch den biologischen Vater sehr uneinheitlich.

Obwohl ein ausnahmsloses Verbot der Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater gegen Art. 8 EMRK verstößt, gibt es nach wie vor Länder, die eine Anfechtung durch den biologischen Vater ablehnen [...] als auch Länder [...], welche die Anfechtung durch den biologischen Vater jederzeit und ohne Einschränkung zulassen,

so Frank. Eine Anfechtung durch den biologischen Vater ist in Deutschland nur stark eingeschränkt möglich. Rainer Frank beschäftigt sich daher in seinem Artikel mit der Frage, wie § 1600 Abs. 2 BGB EMRK-konform reformiert werden könnte.

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