Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Arbeitshilfen 2017 zum Unterhalt

- Redaktionsmeldungen

Tabellarische Zusammenstellung für die Praxis

Nutzen Sie jetzt die Arbeitshilfe 2017 zum leichteren Berechnen des Unterhalts. Die tabellarischen Zusammenstellungen ermöglichen Ihnen in der Praxis nicht nur eine schnelle Orientierung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit sondern auch des aus abhängiger Beschäftigung erzielbaren Monats- bzw. Jahreseinkommens. Alle aufgeführten Beträge bieten Ihnen einen realistischen Anhaltspunkt, sie können Ihnen aber die konkrete Berechnung im Einzelfall nicht ersetzen, da das Nettoeinkommen von zahlreichen individuellen Einflüssen abhängt.

Folgende Tabellen stehen nun für Sie bereit:

  • Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Diese Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlende Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochenstunden. Bruttoverdienst und Stundenlohn sind gerundete Werte (Beträge jeweils in Euro).

  • Brutto-/Nettolohntabelle – Monat 2017
  • Brutto-/Nettolohntabelle - Jahr 2017

Sie finden die aktuellen Tabellen in unserer Rubrik Arbeitshilfen/ Rechenhilfen als pdf-download oder in unserer FamRZ 2017, 350. Die Zusammenstellung erfolgte durch den Vors. Richter am OLG a.D. Heinrich Schürmann, Rastede.

Zurück