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Antragstellung mittels E-Mail in Verfahren nach dem FamFG

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Cyril H. Hergenröder in FamRZ 2020, Heft 24

In Heft 24 der FamRZ erscheint der Beitrag „Antragstellung mittels E-Mail in Verfahren nach dem FamFG“ von Dr. Cyril H. Hergenröder. Heft 24 erscheint am 15.12.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Einreichung verfahrenseinleitender Schriftsätze via E-Mail

E-Mails dienen im Alltag nicht allein der privaten oder geschäftlichen Korrespondenz. Auch im Rahmen der Kommunikation zwischen Bürgern und Gerichten lässt sich die beiderseitige Verwendung „einfacher“, nicht qualifiziert elektronisch signierter E-Mails beobachten.

Dabei stellt sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Rechts- und Gerichtslandschaft und der sich am Horizont abzeichnenden flächendeckenden Einführung elektronischer Aktenführung die überaus praxisrelevante Frage, ob und inwieweit der Einreichung verfahrenseinleitender Schriftsätze via E-Mail aktuell und in Zukunft Bedeutung beizumessen ist. Der Beitrag von Dr. Cyril H. Hergenröder widmet sich mit Blick auf diese Fragestellung vorrangig den Verfahrensregeln des FamFG und den insoweit gegenüber den Regelungen der ZPO zu beachtenden Besonderheiten. Dabei werden folgende Punkte behandelt:

I. Problemaufriss

II. Antrags- und Formerfordernisse in Verfahren nach dem FamFG

III. Antragseinreichung mittels nicht (qualifiziert) elektronisch signierter E-Mail

IV. Notwendige Differenzierung zwischen Amts- und Antragsverfahren

  1. Eingescannter Originalschriftsatz im Anhang einer E-Mail
  2. Antrag als Textmitteilung in einer E-Mail

V. Überlegungen zur Verfahrenspraxis

VI. Ausblick: Die „E-Akte“

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