Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht im Jahr 2025

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Heinrich Schürmann in Heft 14

In Heft 14 der FamRZ wird der Beitrag „Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht im Jahr 2025 unter besonderer Berücksichtigung des Sozialrechts“ von Vors. Richter am OLG a. D. Heinrich Schürmann veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:

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Neue Rahmenbedingungen und ausstehende Reformen

Das Jahr 2025 war im Unterhaltsrecht geprägt von zahlreichen gesetzlichen und wirtschaftlichen Änderungen. Der Mindestunterhalt stieg nach mehreren deutlichen Erhöhungen nur noch geringfügig; zugleich begrenzte das höhere Kindergeld den Zuwachs der Zahlbeträge. Änderungen bei Mindestlohn, Minijobgrenze und Aktivrente beeinflussen außerdem die unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung. Steuerliche Entlastungen durch den höheren Grundfreibetrag und die verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten stehen steigenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber.

Die Familiensenate in Nordrhein-Westfalen sowie die niedersächsischen Oberlandesgerichte veröffentlichten erstmals einheitliche Unterhaltsleitlinien. Das zum 1.7.2026 in Kraft getretene 13. Änderungsgesetz zum SGBII verschärft unter anderem die Erwerbsobliegenheit betreuender Eltern. Grundlegende Reformen des Familien- und insbesondere des Kindesunterhaltsrechts bleiben dagegen weiterhin aus, auch wenn die wissenschaftliche Diskussion über strukturelle Veränderungen fortgeführt wird.

Die Rechtsprechungsübersicht von Heinrich Schürmann gliedert sich in folgende Abschnitte:

A. Einführung

B. Einkommen

I. Einnahmen

II. Sozialeinkommen

1. Unterhaltsvorschuss
2. BAföG
3. Weitere Sozialleistungen

III. Nutzungswert, Sachbezug

IV. Fiktives Einkommen

V. Abzüge vom Einkommen

C. Verwandtenunterhalt

I. Minderjährige Kinder

1. Bedarf
2. Bedürftigkeit
3. Leistungsfähigkeit
4. Umgang und Wechselmodell
5. Scheinvaterregress

II. Volljährige Kinder

III. Ansprüche nach § 1615l BGB

IV. Elternunterhalt

D. Ehegattenunterhalt

I. Familienunterhalt

II. Trennungsunterhalt

III. Nachehelicher Unterhalt

1. Unterhaltsverhältnis
2. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1578 BGB
3. Bedürftigkeit, § 1577 BGB
4. Leistungsfähigkeit, § 1581 BGB
5. Begrenzung und Befristung, § 1578b BGB

E. Auskunft und Mahnung

F. Verwirkung, §§ 242, 1611, 1579 BGB

G. Sonstiges

 

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