Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Änderung des Sachverständigenrechts und Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen

Beiträge dazu in FamRZ 2016, Heft 21 und 22

Das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes ist am 15.10.2016 in Kraft getreten (BGBl 2016 I 2222). Neben Änderungen im Sachverständigenrecht schafft es neue Rechtsbehelfe bei überlanger Verfahrensdauer in Kindschaftssachen, die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde. Die Aufsätze von Keuter in Heft 21 und von Stößer in Heft 22 stellen das Gesetz vor.

 

Präventive Rechtsbehelfe bei überlanger Verfahrensdauer

Der Beitrag von Richter am AmtsG Wolfgang Keuter (Bad Iburg) beschäftigt sich mit den durch das Gesetz neu geschaffenen Instrumenten zur Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen – der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde – und würdigt diese kritisch. Unter anderem legt der Autor dar, wieso der neu geschaffene Begriff „Beschleunigungsrüge“ im Wortlaut „unglücklich und irreführend“ ist. Veröffentlicht wird der Text in FamRZ 2016, Heft 21, das am 1.11.2016 erscheint.

 

Beitrag „Veränderungen im Sachverständigenrecht“

Der Artikel von Vors. Richter am OLG Eberhard Stößer (Stuttgart) widmet sich den geänderten bzw. neuen Vorschriften zum Sachverständigenbeweis und übt auch Kritik daran. Stößer äußert u.a. die Vermutung, dass sich trotz neuem Gesetz wenig daran ändern wird, „dass auch ein an sich gut ausgebildeter, seriös arbeitender Sachverständiger einmal ein Gutachten zu einem Thema erstattet, bei dem er zu wenig Erfahrung hat, oder dass Gutachter mit Qualifikation und Berufserfahrung nicht sauber, nicht gut genug arbeiten.“ Zur Veröffentlichung vorgesehen ist dieser Beitrag in FamRZ, Heft 22, das am 15.11.2016 erscheint.

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