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Abstammungsrechtliche Erklärungen beschränkt Geschäftsfähiger: Gesetzgeberische Verschlimmbesserungen

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Anatol Dutta in Heft 19

In Heft 19 der FamRZ wird der Beitrag „Abstammungsrechtliche Erklärungen beschränkt Geschäftsfähiger: Gesetzgeberische Verschlimmbesserungen“ von Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:

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Regelung für beschränkt Geschäftsfähige ist verschwunden

Mit der Neuregelung der Vorschriften zur Vaterschaftsanerkennung zum 1.4.2026 ist die bisherige ausdrückliche Regelung für beschränkt Geschäftsfähige entfallen. Damit stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige eine Vaterschaft anerkennen oder den hierfür erforderlichen Erklärungen zustimmen können.

Anatol Dutta nimmt die neue Gesetzeslage und ihre Begründung genauer in den Blick. Dabei geht es insbesondere um das Zusammenspiel der abstammungsrechtlichen Vorschriften mit den allgemeinen Regeln zur beschränkten Geschäftsfähigkeit in §§ 106 ff. BGB. Untersucht wird, welche Bedeutung Einwilligung und Genehmigung des gesetzlichen Vertreters haben und ob die vom Gesetzgeber angenommene Rechtslage tatsächlich mit den einschlägigen Vorschriften vereinbar ist.

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